a)
Bauberatungen im Vorfeld, bevor ein eigentlicher Architekturauftrag formuliert ist
b)
Sämtliche Teilleistungen gem. SIA Norm 102, Ordnung über die Leistungen und Honorierung der Architekten |
c)
Erbringung sämtlicher Teilleistungen für Dritte, wie Entwurf, Ausführungsplanung oder Bauleitung
d)
Erstellen von Expertisen zu Bauschäden |
e)
Mediation bei Streitigkeiten oder verfahrenen Situationen im Bauwesen zur möglichen Verhinderung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
f)
Gebäudeschatzungen
g)
Verwaltung und Unterhaltsplanung von Bauten
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